Betriebshandbücher
Das Erstellen des Betriebshandbuches liegt in der Verantwortung der Obersten Leitung der Organisation (Gesellschaft, Stadt, Gemeinde).
Das Betriebshandbuch ist kein Nachschlagewerk, sondern stellt die gelebte Organisation Ihres Betriebes dar. Es gibt die tägliche Praxis wieder und sollte den rechtlichen Forderungen entsprechen.
Es entspricht der gesetzlichen Auflage, dass die verantwortlichen Personen im Betrieb den Inhalt des Betriebshandbuchs verinnerlicht haben und dementsprechend umsetzen.
Sehr hilfreich ist eine begleitende Beratung des bzw. der Verantwortlichen. Zusammen bearbeiten wir Kapitel für Kapitel. Durch Fragen und Rückfragen passen wir alle Dokumente an die Bedingungen des Betriebes an. Damit es schneller geht, übernehmen wir die erforderlichen Änderungen im Dokument. Was im Handbuch stehen soll, bestimmt die zuständige Person des Betriebes.
Die Anpassung erfolgt nach Besichtigung der Unternehmung und dem Kennenlernen der verantwortlichen Personen.
Wir können die Dokumente zu den Ihnen passenden Zeitpunkten bearbeiten. Dieses Verfahren ermöglicht eine flexible Anpassung der Bearbeitung unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Erfordernisse.
Ablauf der Handbuchanpassung
- Vorgespräch
- Kennenlernen der beteiligten Personen
- Besichtigung der Unternehmung
- Bearbeiten der Dokumente
Sie bestimmen den Inhalt der Dokumente und das Tempo der Bearbeitung. Eine kleine Pause, weil Ihr Geschäftsalltag mit Pendenzen dazwischen funkt, ist kein Problem. Wir bereiten inzwischen die nächsten Schritte vor und schon geht es weiter. Das Handbuch ist abgeschlossen, wenn alle für Sie erforderlichen Dokumente erstellt sind.